Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
beim Rückblick auf die politische und gesellschaftliche Entwicklung weltweit, könnte man gerade bei der Betrachtung des Jahres 2016 in Depressionen verfallen.
Die Briten treffen eine schicksalsträchtige Entscheidung, unter der sie bereits heute leiden und die ihnen nach Meinung der meisten Fachleute zukünftig große Nachteile bringen wird.
Die Amerikaner wählen einen Präsidenten, dessen Wahlerfolg maßgeblich auf skandalösen Lügengeschichten und die fatale Wirkung durch die Verbreitung in sozialen Netzwerken beruht.
Einzig der BVfK scheint einem solchen Shitstorm wie ein Fels in der Brandung standgehalten zu haben. Wir danken den Mitgliedern nochmals für Ihre Treue und Loyalität.
Doch das ist nicht der einzige Grund, weiterhin dem Optimismus zu frönen, sondern auch die Tatsache, dass sich Facebook nun aufmacht, Maßnahmen gegen Fake-News zu ergreifen.
Damit dürfte das grundsätzliche Bemühen Ihres BVfK für korrektes Geschäftsgebaren, wozu auch richtige Angaben in der Werbung zählen, Rückenwind erhalten.
Denn so einfach ist das alles nicht: Je lauter die Marktschreier, desto fauler ist oft ihr Obst und Gemüse, welches Sie geschickt beimischen, wenn sie des Kunden Tüte aus verschiedenen Kisten befüllen.
Das alles ist also so alt wie die Menschheit und die Marketenderei. Der Unterschied: Im digitalen Zeitalter kann man eine Turbowirkung erzeugen, die sich vergleichen lässt mit dem Unterschied zwischen der Flamme einer Kerze und der Feuersbrunst von Waldbränden.
Einen solchen Brand löscht nicht mehr ein einzelner Feuerwehrmann, insbesondere, wenn er Mühe hat, die Bevölkerung (hier Autohändler) von den Gefahren der Unachtsamkeit (hier Großzügigkeit beim Tolerieren von Lockvogel angeboten) zu überzeugen.
"Schönreden ist arglistige Täuschung" schrieb mir in den 1990er Jahren ein Richter ins Urteil, welches ich bis heute nicht akzeptiert habe, denn ich bin schon der Meinung, dass man seine Ware anpreisen darf, ohne sofort zum Betrüger zu werden.
Ein damaliger Kollege verkaufte fast jedes Auto mit der beiläufigen Bemerkungen: „Den hatte ich eigentlich für meine Frau vorgesehen ...!“ Wer kennt sie nicht, solche Sprüche. Nun ja, die Kunden schlugen dann regelmäßig zu, da sie davon ausgingen, dass der Autohändler seine Frau liebte und nicht mittels eines Autos mit Bremsdefekt loswerden wollte.
Kommen wir zurück zur Branchendiskussion über die Zulässigkeit bzw. Tolerierbarkeit unlauterer Angebote.
Im Grund genommen lassen rechtliche Vorgaben und Auslegungen der Paragrafen durch Kommentare und Gerichte kaum Spielraum nach unten zu: Wer Kunden mit falschen Angaben anlockt und täuscht, muss angesprochen, ggf. angegriffen und notfalls auch sanktioniert werden. Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klageverfahren sind natürlich immer Ultima Ratio, insbesondere wenn eher ein Versehen, als notorischer Vorsatz zu vermuten ist.
Es gilt jedoch der Grundsatz: Entweder alle, oder keiner! Toleranz bei marktschädigendem Verhalten geht immer zu Lasten seriöser Anbieter. Jedes mit Lockvogelmethoden verkaufte Auto fehlt am Ende in der Bilanz eines seriösen Händlers. Der Unterschied zum Diebstahl besteht nur darin, dass er diesen Verlust nicht spürt, da sein potentieller Kunde vor Erreichung seines Verkaufsraums nach links zum unfair operierenden Wettbewerber abgebogen ist.
Vielleicht ist diese "Unsichtbarkeit" des Verlustes der Grund dafür, dass bisweilen auch seriöse Händler für mehr Toleranz eintreten. Oder liegt die vielleicht daran, dass sie gar nicht so korrekt arbeiten, wie sie es sich auf ihre Fahnen geschrieben haben?
Sie sehen, verehrte BVfK-Mitglieder, dass sich das Gute in digitalen Zeiten nicht immer leicht durchsetzen lässt. Daher sind wir besonders stolz, dass der BVfK bei der Schadensbekämpfung durch Lügengeschichten erfolgreicher ist, als die großen Nationen, bei denen die Verführung mit unlauteren Methoden funktioniert hat.
Es bleibt also dabei:
Alles Gute für Ihren Autohandel!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de